Für Vielfahrer ist die Elektromobilität die Antriebsart mit der günstigsten CO2-Bilanz. Wir wissen natürlich, dass dies nur ein Teil der Wahrheit ist und die Elektromobilität auch neue Probleme mit sich bringt. Und natürlich sind wir immer noch Fans der Verbrennungstechnik als solche. Dennoch steht für uns der Ausstieg aus der fossilen Energie an erster Stelle. Aus diesem Grund haben wir uns unter heutigen Voraussetzungen auf die Teilumstellung von Verbrennern auf Elektrofahrzeuge entschieden. Im Großraum Trier-Saarburg sind wir als Fahrschule mit aktuell 5 Elektrofahrzeugen und der Nutzung von Ökostrom Vorreiter beim Thema Ökobilanz.
Anmeldung und Informationen rund um den Führerschein in unserer Zentrale Beethoven-Galerie
Dienstag / Mittwoch / Donnerstag jeweils 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Schaue einfach rein oder vereinbare einen Termin auch Montag, Freitag und Samstag
Uwe Mertz +49 6501 99420
Intensiv-Kurs: Termin auf Anfrage
Info:
Dienstag / Mittwoch / Donnerstag 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Wiltinger Str. 14, Konz
06501-99420
Klasse B mit Schlüsselzahl 196
Motorrad- und/oder Rollerbegeisterte (auch Elektrozweiradbegeisterte), die künftig unter vereinfachten Bedingungen Krafträder der Klasse A1 führen möchten, können hierfür eine einfache Fahrerschulung absolvieren. Die Erlaubnis gilt innerhalb Deutschlands. Der Zeitaufwand liegt bei mindestens 5 praktischen und 4 theoretischen Doppelstunden (9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten).
Voraussetzungen
– mind. 25 Jahre alt
– mind. 5 Jahre Besitz der Klasse B
– Fahrerausbildung in einer Fahrschule
Vorteile
– Ausbildung innerhalb einer Woche
– geringe Kosten
– Ausbildung auf Roller möglich
– keine Prüfungen
Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.
Mit der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet beziehungsweise diese Beschränkung wird aufgehoben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden ist. Voraussetzung ist eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der der jeweilige Bewerber nachweisen muss, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt ist.
Mit dieser Regelung machen wir den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen gefördert wird.
- Erste „Buchungs-und Stundenkontroll-App“ für Fahrschüler bundesweit
- 6 Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer freuen sich auf Euch
- Auffrischungs-Fahrstunden für Führerscheininhabern
- Lernhilfe durch unsere Dipl. Sozialpädagogin
- Mehrmals die Woche Theorie-Unterricht
- Jede Woche Fahrstunden garantiert
- ASF / FES Seminare
Das Team freut sich, dass auch Fabio seine letzten Fahrlehrerprüfungen bestanden hat.
Wir gratulieren Simon zur bestandenen Fahrlehrerprüfung Klasse A.
Ab 30.04.2022 dürfen in Fahrschulen in Rheinland-Pfalz keine Online-Unterrichte mehr durchgeführt werden.
Das ganze Team freut sich mit Nadine über die bestandene Prüfung zur Fahrlehrerin der Klasse A (Motorrad-Klassen)