Fahrerlaubnis B197

Fahrerlaubnis B197

Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird.

 

Mit der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung wird auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet beziehungsweise diese Beschränkung wird aufgehoben, auch wenn die praktische Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe absolviert worden ist. Voraussetzung ist eine Schulung in einer Fahrschule im Umfang von mindestens 10 Stunden (à 45 Minuten) sowie eine 15-minütige Testfahrt, in der der jeweilige Bewerber nachweisen muss, dass er zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B befähigt ist.

 

Mit dieser Regelung machen wir den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert und somit auch der Einsatz solcher Fahrzeuge in den Fahrschulen gefördert wird.