...es gibt eine Lösung
Seit dem 02. Januar 2020 bietet der Gesetzgeber ein interessantes Angebot für alle, die schon immer Lust auf Motorrad oder Roller fahren hatten, der Aufwand zur
Führerscheinausbildung aber zu groß war.
Inhaber der Klasse B, können unter bestimmten Voraussetzungen durch eine stark vereinfachte Fahrerschulung die Möglichkeit erwerben, 125ccm Krafträder oder Roller zu fahren.
Es handelt sich dabei nicht um die Fahrerlaubnis Klasse A1, sondern um einen Zusatz zur Klasse B mit der Schlüsselzahl 196, welche das fahren von Klasse A1 Fahrzeugen
im Inland ermöglicht.
Die gesamten Ausbildungskosten betragen 580,- Euro, eine Prüfung durch den TÜV ist nicht nötig.
Ein großer Fuhrpark mit 125ccm Roller und Krafträdern unter professioneller Leitung wartet auf Euch.